Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis für die Nutzung der Softwareanwendung "liveclaim" (nachfolgend "Software" oder "App") zwischen der liveclaim UG, Musterstraße 0, 12345 Musterstadt, Deutschland (nachfolgend "liveclaim" oder "wir") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Händler").

(2) Das Angebot von liveclaim richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B) mit Sitz im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als liveclaim ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Testphase

(1) Die Präsentation der Software im Shopify App Store stellt kein rechtlich bindendes Angebot von liveclaim dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt digital über den Shopify App Store in Verbindung mit dem anschließenden Onboarding-Prozess. Nach der Installation über Shopify und der Weiterleitung in die eigenständige Webanwendung von liveclaim wird der Kunde aufgefordert, den vorliegenden AGB sowie dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) aktiv zuzustimmen.

(3) Durch das Bestätigen der entsprechenden Checkboxen und den Abschluss des Onboardings gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Software ab. liveclaim nimmt dieses Angebot durch die Freischaltung der App-Funktionen an. Erst mit dieser Freischaltung kommt der rechtsgültige Vertrag zustande.

(4) liveclaim gewährt dem Kunden bei der erstmaligen Registrierung eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ("Free Trial"). Innerhalb dieser Testphase kann der Vertrag durch den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist (z. B. durch Deinstallation der App in Shopify) beendet werden.

(5) Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der 14-tägigen Testphase gekündigt, geht das Nutzungsverhältnis automatisch in das vom Kunden beim Onboarding gewählte, kostenpflichtige Abonnement über.

§ 3 Leistungsumfang und Drittanbieter-Schnittstellen (APIs)

(1) Leistungsumfang: liveclaim stellt dem Kunden eine webbasierte Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur Verfügung, die über den Shopify App Store installiert und als eigenständige Webanwendung (Standalone-App) per API an den Onlineshop des Kunden angebunden wird. Die Software ermöglicht es, Kommentare und Interaktionen aus Instagram-Livestreams des Kunden automatisiert auszulesen, bestimmte Schlüsselwörter (Claims) zu erkennen und diese mit Produkten im Shopify-System des Kunden zu verknüpfen, um Checkout-Prozesse vorzubereiten.

(2) Verfügbarkeit: liveclaim bemüht sich um eine ununterbrochene Nutzbarkeit der Software und strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von liveclaim liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist, sowie geplante Wartungsarbeiten.

(3) Abhängigkeit von Drittanbietern (Instagram & Shopify): Die Funktionsfähigkeit der Software hängt maßgeblich von der ständigen Verfügbarkeit, den technischen Schnittstellen (APIs) sowie den Nutzungsbedingungen von Drittanbietern, insbesondere der Meta Platforms Ireland Ltd. („Instagram“) sowie der Shopify Inc. („Shopify“), ab. liveclaim hat keinen Einfluss auf die technische Ausgestaltung, die Zugangsrichtlinien oder die Datenrichtlinien dieser Drittanbieter.

(4) Haftungsausschluss bei API-Änderungen: Sollten Drittanbieter (insbesondere Meta oder Shopify) ihre Schnittstellen, Algorithmen oder Nutzungsbedingungen so ändern, dass eine Bereitstellung der liveclaim-Dienste erschwert, eingeschränkt oder unmöglich wird, stellt dies keinen Mangel der Software von liveclaim dar. liveclaim ist in einem solchen Fall berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern eine Anpassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine Haftung für Ausfallzeiten, entgangenen Gewinn (z. B. nicht zustande gekommene Verkäufe während eines Livestreams) oder sonstige Schäden, die durch den Ausfall oder die Restriktion von Drittanbieter-APIs entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(5) Support: liveclaim bietet technischen Support für die Software per E-Mail oder über das Dashboard der liveclaim-App an. Die Support-Leistungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten erbracht. Es gelten keine festen Reaktions- oder Lösungszeiten (Service Level Agreements), sofern diese nicht ausdrücklich separat vereinbart wurden.

(6) Beta-Funktionen: liveclaim kann dem Kunden neue Funktionen oder Dienste zu Testzwecken zur Verfügung stellen, die als "Beta", "Test" oder "Early Access" gekennzeichnet sind. Diese Funktionen werden "wie besehen" (as-is) ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt und können von liveclaim jederzeit geändert oder eingestellt werden.

§ 4 Verfügbarkeit und technische Rahmenbedingungen

(1) Der Anbieter stellt die Software im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Unterbrechungen, Verzögerungen oder Fehler des Dienstes, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Kontroll- und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere:

(3) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, für eine stabile Internetverbindung und kompatible Endgeräte während der Nutzung des Dienstes, insbesondere während Live-Verkäufen, Sorge zu tragen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Rechtmäßige Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Software für den Versand von Spam, für betrügerische Handlungen oder zur Verbreitung von rechtswidrigen, diskriminierenden oder urheberrechtsverletzenden Inhalten zu verwenden.

(2) Einhaltung von Drittanbieter-Richtlinien: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der Software im Einklang mit den Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien und API-Vorgaben von Meta Platforms Ireland Ltd. ("Instagram") und Shopify Inc. steht. Bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Richtlinien, der zu einer Sperrung der Schnittstelle durch den Drittanbieter führt, haftet liveclaim nicht. liveclaim behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Software umgehend zu sperren.

(3) Datenschutzrechtliche Verantwortung: Im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Instagram-Nutzer (z. B. Benutzernamen, Profilbilder, Kommentare) agiert liveclaim ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt der datenschutzrechtlich „Verantwortliche“. Der Kunde garantiert, dass er über eine gültige Rechtsgrundlage für das Auslesen und Verarbeiten der Kommentare zum Zwecke des Direktverkaufs verfügt und seine Endkunden (die Livestream-Zuschauer) transparent in einer eigenen Datenschutzerklärung darüber informiert.

(4) Freistellung: Der Kunde stellt liveclaim von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ansprüchen von Meta, Shopify oder Endkunden) frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden gegen liveclaim geltend machen. Dies umfasst auch die Übernahme der angemessenen Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) von liveclaim. Der Kunde ist verpflichtet, liveclaim im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

(5) Account-Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu seinem Shopify-Backend und der liveclaim-App vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde ist für alle Handlungen, die unter Verwendung seines Accounts vorgenommen werden, vollumfänglich verantwortlich, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.

§ 6 Vergütung und Abrechnung

(1) Entgeltpflicht: Die Nutzung der Software ist nach Ablauf einer etwaigen kostenlosen Testphase (Free Trial) kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich) richten sich nach dem vom Kunden im Shopify App Store jeweils aktuell ausgewählten Preismodell. Wechselt der Kunde während der Vertragslaufzeit in ein anderes Preismodell (Up- oder Downgrade), gelten ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Konditionen des neu gewählten Pakets.

(2) Zahlungsabwicklung: Die gesamte Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgt vollautomatisiert und ausschließlich über die Rechnungsstellungs-Schnittstelle von Shopify (Shopify Billing API). Es gelten insoweit ergänzend die Zahlungs- und Nutzungsbedingungen der Shopify Inc. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des bei Shopify hinterlegten Zahlungsmittels zu sorgen.

(3) Preisanpassungen: liveclaim behält sich das Recht vor, die Preise für die angebotenen Dienstleistungen für die Zukunft anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus über die von Shopify vorgesehenen Kommunikationswege mitgeteilt. Der Kunde muss einer Preiserhöhung (Approve Charge) im Shopify-Backend aktiv zustimmen. Stimmt der Kunde nicht zu, endet das Nutzungsverhältnis automatisch zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

(4) Zahlungsverzug und Sperrung: Kommt der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug (z. B. durch Fehlschlagen der Abbuchung über die Shopify Billing API), behält sich liveclaim das Recht vor, den Zugang zur Software bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.

(5) Aufrechnung: Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von liveclaim anerkannt sind.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung: liveclaim stellt die Software in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine fehlerfreie Software besteht nicht. liveclaim behebt Softwarefehler (Bugs), die die vertragsgemäße Nutzung der App mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, innerhalb einer angemessenen Frist. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Software verjähren innerhalb von einem Jahr ab der jeweiligen Bereitstellung.

(2) Unbeschränkte Haftung: liveclaim haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von liveclaim, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Beschränkte Haftung: Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von liveclaim der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Summe der Entgelte beschränkt, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an liveclaim gezahlt hat, maximal jedoch auf einen Betrag von 10.000 EUR. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Haftungsausschluss für entgangenen Gewinn: Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn (insbesondere durch entgangene Verkäufe oder abgebrochene Checkout-Prozesse während eines Livestreams) ist bei leichter Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.

(5) Datenverlust: Für den Verlust von Daten haftet liveclaim maximal bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

(6) Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese auf Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks oder unvorhersehbare Ausfälle der globalen Internet-Infrastruktur) beruht.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeit: Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem vom Kunden beim Onboarding gewählten Abonnement-Modell (z. B. monatlich oder jährlich). Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweilige Grundlaufzeit, sofern es nicht vertragsgemäß vor Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die gewählte Grundlaufzeit. Die Kündigung erfolgt technisch und administrativ durch die Deinstallation der App im Shopify-Backend des Kunden. Mit der Deinstallation wird die weitere Abrechnung über die Shopify Billing API zum nächstmöglichen Zeitpunkt gestoppt.

(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für liveclaim liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Mitwirkungspflichten (z. B. Verstoß gegen die Richtlinien der Drittanbieter Meta oder Shopify) verstößt.

(4) Datenlöschung nach Beendigung: Nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Software gesperrt. liveclaim wird die im Rahmen der Auftragsverarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden und dessen Endkunden gemäß den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Nutzungsrechte und Referenzmarketing

(1) Nutzungsrecht: liveclaim räumt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen (SaaS) für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist streng auf denjenigen Shopify-Shop beschränkt, mit dem die App bei der Installation verknüpft wurde.

(2) Referenznennung: liveclaim ist berechtigt, den Namen sowie das Firmenlogo des Kunden auf der eigenen Website, in den sozialen Medien sowie in vertrieblichen Präsentationen als Referenz unentgeltlich zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit per E-Mail an liveclaim mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

(3) Feedback und Vorschläge: Übermittelt der Kunde liveclaim Ideen, Vorschläge oder Feedback zur Verbesserung der Software, räumt er liveclaim das unentgeltliche, unwiderrufliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, dieses Feedback ohne Einschränkungen für die Weiterentwicklung und Vermarktung der Software zu nutzen, ohne dass dem Kunden hieraus Urheber- oder Nutzungsrechte an den Entwicklungen entstehen.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Vertraulichkeit: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

(2) Datenschutz: Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Sofern liveclaim im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage des separat zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Nutzung anonymisierter Daten: liveclaim behält sich das Recht vor, rein anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software und für statistische Zwecke auszuwerten. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit per E-Mail für die Zukunft widersprechen.

§ 11 Änderung der AGB

(1) Änderungsvorbehalt: liveclaim behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Drittanbieter-APIs, Einführung neuer Funktionen) erforderlich ist und den Kunden nicht wider Treu und Glauben benachteiligt.

(2) Mitteilung und Widerspruch: Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Shopify-Backend) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. liveclaim wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs behält sich liveclaim das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der liveclaim UG (Eppstein), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.